Personal
Sozialtherapeutischer Dienst
Seit 2017 haben nach § 43b SGB XI alle Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen nach Maßgabe von §§ 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht.
Aufgabe der Betreuungskräfte ist es u. a., in enger Kooperation mit den Pflegekräften bei alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen, Lesen, Basteln usw. zu begleiten und zu unterstützen.
Leitung Sozialtherapeutischer Dienst
Cora Gross-Scholl
Therapeuten
- Physiotherapeuten
- Ergotherapeuten
- Arbeitstherapeuten
- Psychotherapeuten
- Sporttherapeuten
- Systemische Familientherapeuten
- Sozialpädagogen
- Musiktherapeuten
Logopäden
Betreuungskräfte nach § 43b
Pflegefachkräfte
Psychiatrische Krankenpfleger
Psychiatrische Gesundheits- und Krankenschwester bzw. -pfleger betreuen psychisch kranke, geistig behinderte, neurologisch erkrankte sowie alkohol- oder drogenabhängige Menschen
Fachkräfte Wellness-und Spa
Sind Mitarbeiter, eine Weiterbildung in diesem Bereich haben, unter anderem können diese Mitarbeiter Massagen, Fußreflexzonen Massagen und verschiedene Anwendungen durchführen.