Sozialtherapeutischer Dienst

Seit 2017 haben nach § 43b SGB XI alle Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen nach Maßgabe von §§ 84 Abs. 8 und 85 Abs. 8 SGB XI Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht.
Aufgabe der Betreuungskräfte ist es u. a., in enger Kooperation mit den Pflegekräften bei alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen, Lesen, Basteln usw. zu begleiten und zu unterstützen.


Leitung Sozialtherapeutischer Dienst

Cora Gross-Scholl


Therapeuten

  •  Physiotherapeuten
  •  Ergotherapeuten
  •  Arbeitstherapeuten
  •  Psychotherapeuten
  •  Sporttherapeuten
  •  Systemische Familientherapeuten
  •  Sozialpädagogen
  •  Musiktherapeuten

Logopäden


Betreuungskräfte nach § 43b


Pflegefachkräfte


Psychiatrische Krankenpfleger

Psychiatrische Gesundheits- und Krankenschwester bzw. -pfleger betreuen psychisch kranke, geistig behinderte, neurologisch erkrankte sowie alkohol- oder drogenabhängige Menschen


Fachkräfte Wellness-und Spa

Sind Mitarbeiter, eine Weiterbildung in diesem Bereich haben, unter anderem können diese Mitarbeiter Massagen, Fußreflexzonen Massagen und verschiedene Anwendungen durchführen.


Seelsorge


Köche


FSJ Kräfte


Praktikanten

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